Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

MA Photos – Meerim Kaufmann, Fotograf in Freiburg

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB ist Verbraucher jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Soweit nachfolgend nicht ausdrücklich zwischen Verbrauchern und Unternehmern unterschieden wird, gelten die Regelungen für beide Gruppen gleichermaßen.

I. Allgemeines

1.   Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich Fotografie. Der Auftragnehmer erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit dem Kunden abgeschlossenen Verträge für Dienstleistungen.

2.   Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

3.   Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Auftragnehmers unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Auftragnehmer ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

4.   Es kann nicht garantiert werden, dass alle bei einer Feier anwesenden Personen fotografiert werden. Der Auftragnehmer ist aber stets bemüht dies zu erreichen, falls dies vom Auftraggeber gewünscht ist. Der Auftragnehmer wird sein Bestes geben, alle Grundelemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren. Dies kann jedoch nicht als Garantie gelten, dass spezifische Bilder oder Szenen aufgenommen werden.

5.   Während des Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht gleichzeitig fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und der Auftragnehmer kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos machen. Der Auftragnehmer gibt den Gästen des Auftraggebers die Möglichkeit, selbst Fotos zu machen, wenn er fertig ist.

6.   Der Auftragnehmer wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.

7.   Dem Auftragnehmer und seinen Erfüllungsgehilfen sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

8.   Der Auftragnehmer verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien, verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

9.   Zur zusätzlichen Sicherheit werden die Aufnahmen nach Möglichkeit auf zwei Speicherkarten gleichzeitig gespeichert (Dual-Card-Backup). Ein Datenverlust kann dennoch nicht vollständig ausgeschlossen werden (siehe Haftungsausschluss Ziffer V.2).

II. Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1.   Dem Auftragnehmer steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.

2.   Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nicht kommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

3.   Der Auftragnehmer darf die Bilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z. B. für Ausstellungen, Messen, seine Homepage www.maphotos.de, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten sowie in sozialen Medien, insbesondere auf den Instagram-Profilen @maphotos.de und @maphotos.wedding), sofern der Auftraggeber bzw. die abgebildeten Personen dem nicht widersprechen. Ein Widerspruch kann jederzeit formlos gegenüber dem Auftragnehmer erklärt werden. Bei Aufnahmen, die erkennbar Dritte (z. B. Hochzeitsgäste) zeigen, holt der Auftraggeber deren Einwilligung zur Veröffentlichung durch den Auftragnehmer ein bzw. weist die abgebildeten Personen auf ihr Widerspruchsrecht hin.

III. Honorare

1.   Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird eine Anzahlung i. H. v. 20% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Das vereinbarte Honorar des Auftragnehmers ist am Hochzeitstag, jedoch spätestens 2 Wochen danach, in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.

2.   Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p. a., mindestens jedoch in Höhe des jeweils gesetzlich zulässigen Verzugszinssatzes, zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.   Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z. B. Fotobuch etc.) beim Auftragnehmer.

4.   Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

5.   Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Auftragnehmer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6.   Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar in Höhe von 1/6 des Reportagesatzes für jede angefangene Verlängerungsstunde berechnet, sofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.

7.   Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, oder infolge höherer Gewalt (z. B. Witterungseinflüsse), so kann der Auftragnehmer eine angemessene Erhöhung des Honorars in Höhe von 1/6 des Reportagesatzes für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

8.   Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, wird folgendes Ausfallhonorar fällig:

–    bei Rücktritt bis 6 Monate vor dem vereinbarten Termin: 20% des vereinbarten Honorars,

–    bei Rücktritt zwischen 6 und 1 Monat vor dem vereinbarten Termin: 40% des vereinbarten Honorars,

–    bei Rücktritt weniger als 1 Monat vor dem vereinbarten Termin: 60% des vereinbarten Honorars.

Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden auf das jeweils fällige Ausfallhonorar angerechnet und im Übrigen bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z. B. abgesagte Hochzeit) nicht erstattet. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist als die vorstehende Pauschale.

IV. Reisekosten, sonstige Kosten

1.   Übersteigt die An- und Abreise des Auftragnehmers den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je gefahrenem Kilometer 0,30 €, zzgl. je Stunde Fahrtzeit 35,- €. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten oder Spesen (gegen Beleg) in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder die Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

V. Haftung

1.   Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z. B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Auftragnehmers), Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc., der Auftragnehmer zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, gilt für die daraus resultierenden Schäden die vorstehende Haftungsbeschränkung. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Auftragnehmers kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden zurückerstattet, wenn der Auftragnehmer den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

2.   Für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe des vorstehenden Absatzes 1. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach auf den Betrag begrenzt, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

3.   Der Auftragnehmer haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Bilder, es sei denn, der Mangel beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.

4.   Für Unternehmer erfolgen Zusendung und Rücksendung von Material (Filme, Bilder, Bücher etc.) auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Für Verbraucher erfolgt die Zusendung von Material auf Kosten des Auftraggebers; die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht erst mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber über, es sei denn, der Auftraggeber hat selbst ein vom Auftragnehmer nicht benanntes Transportunternehmen mit der Ausführung der Versendung beauftragt.

5.   Für Unternehmer sind Beanstandungen, gleich welcher Art, innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich beim Auftragnehmer einzureichen; danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen, soweit es sich nicht um Mängel handelt, die bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; der Auftraggeber wird gebeten, Beanstandungen möglichst zeitnah nach Erhalt der Bilder mitzuteilen, um eine rasche Klärung zu ermöglichen, hierdurch werden gesetzliche Ansprüche jedoch nicht eingeschränkt.

6.   Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Bildabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.

7.   Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt worden sind. Der Auftragnehmer haftet bei Fristüberschreitung im Rahmen der in Ziffer V.1 geregelten Haftungsbeschränkung.

VI. Nebenpflichten

1.   Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Persönlichkeiten zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.

VII. Datenschutz

1.   Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Person ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Auftragnehmers unter www.maphotos.de/datenschutzerklaerung.

VIII. Schlussbestimmungen

1.   Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Auftragnehmers. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

2.   Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

3.   Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 15.07.2026 Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

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